Grefrather Eissport Gemeinschaft e.V.  GEGStadionordnung

Der Besuch der Veranstaltungen und Eishockeyspiele der Grefrather Eissport Gemeinschaft soll sowohl für alle Eishallen-Besucher, als auch für die Aktiven auf dem Eis zu einem positiven und vor allem sicheren Erlebnis werden.

Um dies zu gewährleisten gilt in Verbindung mit der Hausordnung des Hallenbetreibers, der Sport und Freizeit gGmbH im Eissportzentrum Grefrath mit Wirkung ab September 2012 bei Eishockey-Spielen und für den Trainingsbetrieb folgende

Haus- und Stadionordnung

Mit dem Kauf/Erhalt der Eintrittskarte oder Betreten des Geltungsbereichs erkennt der Besucher diese unwiderruflich an.

§ 1 Geltungsbereich und Ziel
Der räumliche Geltungsbereich dieser Haus– und Stadionordnung erstreckt sich auf die Bereiche innerhalb und außerhalb des Eisstadions, einschließlich der Zuwegungen und Grünflächen, Parkplätze und Nahverkehrsanlagen.
Ziel der Haus- und Stadionordnung ist:
1. die Gefährdung oder Verletzungen von Personen zu verhindern und diese zu schützen
2. das Stadion vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen
3. einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

§ 2 Widmung
In der Eis-Saison dient das Eissportzentrum vornehmlich der Austragung von Eissport relevanten Veranstaltungen sowie ganzjährig für überregionale oder repräsentative Veranstaltungen aller Art.

§ 3 Eingangskontrollen & Hausrecht
Jeder Besucher ist beim Betreten des Eisstadions verpflichtet, dem Ordnungs- und Kontrolldienst des Veranstalters oder des Hallenbetreibers sowie der Polizei oder sonstigen behördlichen Vertretern seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Besucher, die Ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder gegen die ein für Sportveranstaltungen, gleich welcher Art, örtlich oder bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen wurde, sind vom Betreten des Eissportzentrums ausgeschlossen.

Die Grefrather Eissport Gemeinschaft e.V. behält sich das Recht vor, einzelnen Personen oder Gruppen, die eine Gefahr für die Veranstaltung darstellen können oder unerwünscht sind, ebenfalls auszuschließen. Besucher, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, oder Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des §5 mitführen und mit deren Sicherstellung durch den Ordnungs- und Kontrolldienst nicht einverstanden sind, sind ebenfalls auszuschließen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§ 4 Aufenthalt im Geltungsbereich
Innerhalb des Geltungsbereichs hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass weder Personen noch Gegenstände gefährdet, beschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Jeder Besucher hat den Anordnungen des Ordnungs- und Kontrolldienstes sowie der Polizei oder sonstigen behördlichen Vertretern und des Stadionsprechers Folge zu leisten. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind frei zu halten. Aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenabwehr können die Besucher andere Plätze zugewiesen bekommen.

§ 5 Verbote
Besucher, die sich im Geltungsbereich befinden ist das Mitführen folgender Sachen untersagt: Waffen jeder Art, sowie andere gefährliche Gegenstände die auch geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen. Sachen, die als Wurfgeschosse oder Waffen Verwendung finden könnten, färbende oder ätzende Substanzen, Flaschen, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Feuerwerkskörper – Leuchtkugeln – pyrotechnische Gegenstände oder ähnliches sowie Drogen jeder Art. Gewaltverherrlichendes, rassistisches, fremdenfeindliches sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial. Gegenstände, die geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
Den Besuchern ist weiterhin verboten: Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Spielfläche einschließlich Spielerbänke und Zeitnehmerplatz, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Maste aller Art zu betreten oder zu übersteigen. Ebenso ist es untersagt die Bereiche, die nicht für die Besucher zugelassen sind, Funktionärsräume, Mannschaftskabinen usw. zu betreten.  Es ist untersagt, mit Gegenständen jeder Art zu werfen. Jede Art von Gewalt. Jegliche vorsätzliche Verunreinigungen. Film-, Foto-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung der Grefrather Eissport Gemeinschaft e.V. zu machen.

§ 6 Zuwiderhandlungen
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der §3 §4 §5 handelt, wird ohne Entschädigung und Erstattung des Eintrittsgeldes aus dem Geltungsbereich verwiesen. Jeder Verdacht auf eine strafbare Handlung wird zur Anzeige gebracht. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sicher gestellt und soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht mehr benötigt werden, zurückgegeben. Personen, die durch Ihr Verhalten im Geltungsbereich gegen die Haus- und Stadionordnung verstoßen, können mit  einem Stadionverbot belegt werden. Die Grefrather Eissport Gemeinschaft e.V. behält sich das Recht vor, dieses Stadionverbot den zuständigen Stellen Bundesweit mitzuteilen. Ebenso ist der Besucher verpflichtet, bei Zuwiderhandlung für den zusätzlichen Aufwand und Bearbeitung der Angelegenheit eine Kostenpauschale von 150,00 € zu zahlen. Weitergehende Schadensersatz- und Regressansprüche der Grefrather Eissport Gemeinschaft e.V.  bleiben davon unberührt.

§ 7 Haftung
Das Betreten und Benutzen des Eissportzentrums erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Eltern haften für Ihre Kinder.

§ 8 Bild- und Tonaufnahmen
Jeder Besucher der Veranstaltung willigt ein, dass die Grefrather Eissport Gemeinschaft e.V. berechtigt ist, Ton und Bildaufnahmen zu erstellen und über diese, frei, ohne  Zahlungen einer Vergütung verfügen kann, zeitlich unbeschränkt und weltweit.