Stand 24.11.2019Beitragsordnung

§ 1 Allgemeines
Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind die Kosten für den Trainings- und Spielbetrieb sowie der allgemeinen Verwaltung abgedeckt. Weitere Leistungen können auf Beschluss des Vorstandes erhoben und dann in dieser Beitragsordnung veröffentlicht werden.

§ 2 Aufnahmegebühr
Die einmalige Aufnahmegebühr für alle aktiven Mitglieder beträgt 49,00 €uro. Die Aufnahmegebühr ist sofort bei Aufnahme in den Verein fällig. Bei Aufnahme aus der Laufschule in der laufenden Saison entfällt die Aufnahmegebühr.

§ 3 Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
a) für aktive Mitglieder im Mannschafts-Trainingsbetrieb und/oder Mannschafts-Spielbetrieb 540,00 €uro
b) Zweites Familienmitglied im Spielbetrieb 480,00 €uro; weitere Familienmitglieder im Spielbetrieb sind beitragsfrei
c) für aktive Mitglieder im Mannschafts-Trainingsbetrieb und/oder Mannschafts-Spielbetrieb der U7- und U9-Mannschaften 360,00 €uro
d) für passive Mitglieder mindestens 50,00 €uro (Mindestbeitrag)
e) Gebühr für Laufschule freibleibend

§ 4 Beiträge
Die Beiträge für aktive Mitglieder im Mannschafts-Trainings-/Spielbetrieb werden in zwei Raten (01. Mai und 01. November) oder monatlich eingezogen. Die der passiven Mitglieder zum Anfang des Kalenderjahres. Die Beiträge für passive Mitglieder sind bei Vereinsbeitritt sofort in voller Höhe für das laufende Geschäftsjahr fällig. Alle Beiträge werden grundsätzlich per Lastschriftverfahren erhoben. Kosten für nicht eingelöste Einzugsermächtigungen sowie eingeleitete Mahnverfahren trägt das Mitglied.
Kosten für 1. Zahlungserinnerung: 5,00 €uro
Kosten für 2. Zahlungserinnerung: 7,50 €uro
Kosten für 3. Zahlungserinnerung: 10,00 €uro
Bei Aufnahme in den Verein als aktives Mitglied ist sofort der bis zum nächsten Fälligkeitstermin anteilige monatliche Beitrag fällig. Beispiel: Aufnahme in den Verein als aktives Mitglied im Spielbetrieb am 10.02.: * sofort fällig: Aufnahmegebühr zzgl. 135,00 €uro für die Monate Februar bis April * nächster Fälligkeitstermin: 01.05. 270,00 €uro

§ 5 Kündigungsfristen
Die Kündigung für ordentliche Mitglieder muss drei Monate vor Ende des Beitragsjahres/Geschäftsjahres dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingereicht werden (siehe Satzung §7)

Der Verein räumt für das erste Jahr der Mitgliedschaft, berechnet vom Eintrittsmonat, in den Altersklassen bis U11 eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende ein.

Wenn keine Kündigung eingeht oder diese nicht rechtzeitig (Datum des Poststempels) eingeht, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Beitragsjahr/Geschäftsjahr.

Bei Wiedereintritt im laufenden Geschäftsjahr bzw. in den ersten 6 Monaten des auf die Kündigung folgenden Geschäftsjahres, ist der Beitrag durch- bzw. nachzuzahlen.

§ 5.1 Sonderkündigungsrecht
Sollte nach Ende der Kündigungsfrist für ein Mitglied keine Möglichkeit bestehen in einer altersgerechten Mannschaft – gemäß den Vorgaben des zuständigen Verbandes – zu trainieren bzw. zu spielen, ist eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich. Die Kündigung muss dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingereicht werden. Die Entscheidung zur Annahme der Kündigung basierend auf dem Kündigungsgrund entscheidet der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 6 Eishockey-Laufschule
Sobald ein Kurs-Teilnehmer der Laufschule in den aktiven Mannschafts-Trainingsbetrieb wechselt, gelten die Regeln aktiver Mitglieder.

§ 8 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wird durch den Geschäftsführenden Vorstand erstellt. Eine Beitragsordnung ist gültig bis Änderung und erneuter Bekanntgabe auf der Homepage der GEG.

Grefrath, den 24.11.2019           Der Vorstand

Beitragsordnung im PDF-Format