Stand 06.10.2020Hygienekonzept der Grefrather Eissportgemeinschaft

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I. Allgemeines

a. Im Grefrather EisSport & EventPark sind insgesamt 5 eissporttreibende Vereine ansässig:
i. Eishockey (GEG)
ii. Eishockey (GEC)
iii. Eiskunstlauf (GSK)
iv. Eisschnelllauf (ECG)
v. Eisschnelllauf (RSNL)
b. Aktuell gibt es 6 private Hobbymannschaften, die über die gesamte Saison feste Eiszeiten im Grefrather EisSport & EventPark buchen.
c. Ab dem Saisonstart des Zeltes findet die Talentförderung des Kreises Viersen im Grefrather EisSport & EventPark statt.
d. In den nachfolgenden Punkten werden die drei Bereiche Vereinssport, Hobbysport und Schulsport unter der Abkürzung VSH-Sport bzw. VSH-Gruppe zusammengefasst.
e. Die nachfolgenden Punkte sind für alle drei Bereiche relevant.
f. Die Trainingseinheiten sind so organisiert, dass Kontakt zu den verschiedenen Gruppen bestmöglich vermieden wird und es zu keiner Vermischung der Gruppen kommt.

II. Allgemeine Schutz- und Hygieneregeln

a. Das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) ist für alle Personen (Trainer, Sportler, Begleitpersonen, Lehrer, Schüler) innerhalb der gesamten Anlage verpflichtend. Der Mundschutz darf nur während der Trainingseinheit beim Betreten der Spielfläche abgelegt werden.
b. Alle Personen sind angehalten den Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Sanitäranlagen, die Umkleiden und auf dem Weg von der Umkleide zur Eisfläche.
c. Vor dem Betreten der Umkleiden müssen sich alle Personen die Hände desinfizieren.
d. Es gilt die 3-G-Regel. Alle Personen müssen vor Betreten der Sportstätte einen gültigen G-Nachweis (Geimpft, genesen oder getestet) vorlegen. Schnelltests dürfen maximal 48 Stunden alt sein. Ein PCR-Test ist nicht notwendig. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder bis 15 Jahre benötigen keinen Test oder müssen keinen Nachweis vorlegen. Sie sind generell getesteten Personen gleichgestellt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche ab 15 Jahre können statt eines Tests auch ihren Schülerausweis als Nachweis vorlegen. Dieser ist einem Test gleichgestellt. ACHTUNG! Während der Schulferien (11. – 24.10.21) gilt für Schüler ebenfalls die 3-G-Regel! Der Schülerausweis ist in diesem Zeitraum als Nachweis nicht zulässig.
e. Personen mit Symptomen einer Covid-19-Infektion, anderen ansteckenden Krankheiten oder mit wissentlichem Kontakt zu einer mit Covid-19 positiv
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getesteten Person innerhalb der letzten 14 Tage wir der Zutritt zur Anlage verwehrt und darf nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.
f. Nicht erforderlicher Körperkontakt während des Aufenthalts ist zu unterlassen. Kontaktlose Begrüßung und Verabschiedung.
g. Um die Verweildauer in den Umkleiden so kurz wie möglich zu halten, werden alle Teilnehmer gebeten, soweit möglich, bereits umgezogen bzw. Trainings-bereit zum Training zu erscheinen.
h. Die Umkleiden werden nach jeder Nutzung von der jeweiligen VSH-Gruppe gereinigt und desinfiziert bevor die nächste Gruppe die Umkleide betritt.

III. Einlasssituation

a. Die VSH-Gruppe sammelt sich jeweils vor Trainingsbeginn vor der Sportstätte.
b. Der zuständige Trainer/Betreuer/Mannschaftsführer kontrolliert von allen Personen, die die Sportstätte betreten den G-Nachweis (siehe Punkt II. d.).
c. Nach der Prüfung begeben sich die Sportler, geführt von ihrem Trainer/Betreuer/Mannschaftsführer, geschlossen zu der zugeteilten Umkleide.
d. Nur aktive Sportler/Schüler und erforderliche Trainer/Betreuer sind zutrittsberechtigt. Ausschließlich bei jüngeren Sportlern darf pro Sportler eine Begleitperson die Sportstätte betreten.
e. Jeder Trainingsgruppe steht ein fester Verantwortlicher vor.

IV. Garderobensituation

a. Vor dem Betreten der Umkleiden müssen sich alle Personen die Hände desinfizieren.
b. In den Umkleiden gilt, wie überall auf der Anlage, die Maskenpflicht für alle Personen.
c. In den Umkleiden sind alle Teilnehmer ebenfalls angehalten den Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.
d. Der Aufenthalt von Eltern, Begleitern oder Besuchern in der Kabine ist nicht gestattet.

V. Auslasssituation

a. Nach Ende der Trainingseinheit sind die Umkleiden schnellstmöglich zu verlassen. (Spätestens 30 Minuten nach Trainingsende). Unnötige Aufenthalte und Versammlungen sind zu vermeiden.
b. Der Auslass erfolgt über den Haupt- oder Sportlerausgang.
c. Der Verantwortliche der VSH-Gruppe trägt Sorge dafür, dass jeglicher Müll entsprechend entsorgt wird und alle Kontaktflächen desinfiziert werden.

VI. Trainingsbetrieb

a. Das Betreten der Eisfläche ist erst ab Beginn der Trainingszeit gestattet.
b. Jeder Sportler verwendet seine eigene, mit Namen versehende, Trinkflasche.
c. Während der Trainingseinheit dürfen die Teilnehmer die zugeteilte Trainingsfläche nicht verlassen, um nicht in Kontakt mit dem öffentlichen Eislaufbetrieb zu kommen.
d. Überflüssiger Körperkontakt zu anderen Teilnehmern ist während des Trainingsbetriebs zu unterlassen. Ausgenommen Kontaktsport Eishockey.
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e. Die Eisflächen sind unverzüglich nach Nutzungsende zu verlassen.

VII. Spiel- und Wettkampfbetrieb

a. Für Zuschauer bei Spielen oder Wettkämpfen gilt ebenfalls die 3-G-Regeln (siehe II. d.). Ohne gültigen Nachweis kein Zutritt zur Sportstätte.
b. Außerhalb des Zuschauerplatzes ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verpflichtend.
c. Bei Spielen oder Wettkämpfen mit erhöhter Zuschauererwartung ist im Vorfeld eine Ablauforganisation mit dem Betreiber abzustimmen.
d. Es ist zu gewährleisten, dass durch die Austragung des Spiels/des Wettkampfs im unmittelbaren Umfeld der Spiel-/Wettbewerbsanlage keine unzulässigen Ansammlungen verursacht werden.
e. Der Ein- und Auslass ist unter Berücksichtigung der Zuschauerzahl anzupassen und zu steuern.
f. Die Bereitstellung/Öffnung der Spiel-/Wettkampfstätte erfolgt nur, wenn der Veranstalter/austragende Verein alle unter Punkt IV. aufgeführten Maßnahmen unternimmt und die Vorgaben der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW berücksichtigt.